Was muss bei UVV-Prüfungen geprüft werden?
Was wird bei UVV-Prüfungen geprüft?
Eine Arbeitsmittelprüfung - ehemals UVV-Prüfung soll die Sicherheit und Funktionsfähigkeit von Arbeits- und Betriebsmitteln gewährleisten. Aber was wird bei der UVV-Prüfung alles geprüft?
Für jede Branche, bzw. für die verschiedenen Arten von Arbeits- und Betriebsmitteln gibt es Vorschriften in der BetrSichV und der DGUV.
Arbeitsmittelprüfungen müssen von befähigten oder sachkundigen Personen durchgeführt werden. Entweder innerhalb des Unternehmens oder durch externe Prüfdienstleister.
Das wird bei einer UVV-Prüfung geprüft:
1. Zustand und Funktionstüchtigkeit:
2. Sicherheitsvorkehrungen:
Bei Arbeitsmittelprüfungen (ehem. UVV-Prüfungen) wird überprüft, ob die vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen vorhanden sind und einwandfrei funktionieren. Dazu gehören beispielsweise Schutzabdeckungen, Not-Aus-Schalter, Sicherheitsgurte oder Schutzeinrichtungen.
3. Elektrische Sicherheit:
Bei elektrischen Arbeitsmitteln wird die elektrische Sicherheit im Rahmen der UVV-Prüfung überprüft. Hierbei werden beispielsweise die Isolierung, die Erdung und der Zustand der Kabel und Stecker kontrolliert.
4. Prüfung von Lastaufnahmemittel:
Lastaufnahmemittel wie Haken, Ketten, Seile, Traversen oder Gabelzinken müssen robust und zuverlässig sein. Innerhalb der Arbeitsmittelprüfung werden sie auf ihre Tragfähigkeit und ihren Zustand hin überprüft, um Unfälle beim Heben und Transportieren von Lasten zu vermeiden. Auch Anschlagmittel und ihre Bestandteile zählen zu den Lastaufnahmemitteln. Rundstahlketten beispielsweise müssen spätestens alle drei Jahre auf Rissfreiheit und Korrosion überprüft werden. Textile Bänder und Rundschlingen sind dagegen einmal pro Jahr auf Beschädigungen und Anzeichen von Materialermüdung zu kontrollieren.
5. Dokumentation
Während der Arbeitsmittelprüfung (ehem. UVV-Prüfung) wird ein Prüfprotokoll erstellt, in dem alle durchgeführten Prüfungen, der Prüfer oder Prüferin, festgestellten Mängel und getroffenen Maßnahmen dokumentiert werden. Dieses Protokoll dient als Nachweis für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.
Die Anforderungen an die Prüfung der Arbeitsmittel ist in der Betriebssicherheitsverordnung zusammengefasst. Durch diese Vorschriften, u.a. die DGUV Vorschrift 3 (DGUV V3) wird festgelegt, dass Betreiber von Anlagen die Fristen von Prüfungen aufgrund der individuellen Einsatzbedingungen, wie die Häufigkeit, Dauer oder Nutzungsintensität, auch eigenständig definieren können. Daneben muss auch der jeweilige Prüfungsumfang bestimmt werden und eine sachkundige Person offiziell beauftragt werden.
Sachkundige oder befähigte Personen können entweder innerhalb des Unternehmens beauftragt werden oder die Unternehmen wenden sich an externe Prüfdienstleister.
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