Wer trägt die Verantwortung für UVV-Prüfungen ?
Verantwortliche UVV-Prüfung
Die Verantwortung für fristgerechte Durchführung der Arbeitsmittelprüfung (UVV-Prüfungen) liegt bei der Unternehmensleitung. Die Unternehmer sind verpflichtet, dafür zu sorge, dass die Arbeitsmittelprüfung (UVV-Prüfung) regelmäßig und ordnungsgemäß durchgeführt werden, um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden zu gewährleisten.
Früher waren die Verantwortlichen für die Arbeitsmittelprüfung (UVV-Prüfung) Sachverständige, die durch das Unternehmen beauftragt wurden. Heute jedoch regelt die Berufsgenossenschaft, dass sachkundige oder befähigten Personen im Unternehmen eine UVV-Prüfung durchführen können. Diese Personen sind auch dafür zuständig sicherzustellen, dass die UVV-Überprüfung ordnungsgemäß stattfindet. Der jeweilige Unternehmer ist jedoch grundsätzlich haftbar für die Überprüfung der Arbeitsmittel, auch wenn er diese nicht eigenständig durchführen kann. Daher ist er dazu verpflichtet, die Verantwortung für die UVV-Prüfung an eine befähigte Person zu übertragen.
ÜBERTRAGUNG DER VERANTWORTUNG DER UVV-Prüfung
Die Unternehmensleitung hat die Möglichkeit die Verantwortung für die Arbeitsmittelprüfung (UVV-Prüfung) zu übertragen. Diese Verantwortungsdelegation geschieht in Form einer schriftlichen Beauftragung. In dieser ist die verantwortliche Person benannt, die die UVV-Prüfung und Dokumentation ordnungsgemäß durchführt. Es ist wichtig, in dieser Beauftragung genau festzulegen, für welche Geräte und Arbeitsmittel die Beauftragung des Mitarbeitenden gilt. Der Unternehmer hat außerdem die Pflicht sicherzustellen, dass der Verantwortliche für die UVV-Prüfung über das notwendige Fachwissen für die Prüfung verfügt. Aufgrund von häufigen Änderungen der Vorschriften und technischen Innovationen ist es erforderlich, dass der Mitarbeitende sich kontinuierlich praxisnah weiterbildet, um auf dem neuesten Stand zu bleiben.
Umgang mit Gefahrenstoffen
Wenn die Mitarbeitenden eines Unternehmens auch mit Gefahrenstoffen umgehen, muss eine Unterweisung zu möglichen Schutzmaßnahmen und potenziellen Gefahren stattfinden. Diese Unterweisung muss vor Beginn der Tätigkeit und dann einmal jährlich am Arbeitsplatz mündlich erfolgen. Die Nachweise über die Durchführung einer solchen Unterweisung müssen für einen Zeitraum von zwei Jahren aufbewahrt werden.
Wer kann UVV-Prüfungen durchführen?
Der Unternehmer hat grundsätzlich zwei Möglichkeiten seine Arbeits- und Betriebsmittel, Anlagen und Maschinen prüfen zu lassen. Entweder übertragt er diese Aufgabe an einen externen Dienstleister. Viele Prüfdienstleister bieten ein breites Spektrum an Arbeitsmittelprüfungen (UVV-Prüfungen) an.
Je nach Betriebs- und Inventargröße kann es sinnvoll sein, die eigenen Mitarbeitenden zertifizieren zu lassen. Spezielle Schulungsunternehmen bieten Qualifizierungen und Unterweisungen gemäß der DGUV an. In den meisten Fällen handelt es sich um eine Erstunterweisung mit jährlichen Folgeunterweisungen.
FAZIT
Die Delegation der Verantwortung für die UVV-Prüfungen an befähigte Personen ist ein wichtiger Schritt, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Durch die schriftliche Beauftragung wird klar festgelegt, wer für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen zuständig ist und welche Arbeitsmittel dabei überprüft werden sollen. Der Unternehmer trägt letztendlich die Haftung für die Einhaltung der Vorschriften. Daher ist es entscheidend, dass die beauftragte Person über das erforderliche Fachwissen verfügt und sich regelmäßig weiterbildet. Nur so kann sichergestellt werden, dass die UVV-Prüfungen korrekt durchgeführt und dokumentiert werden, um Unfälle zu vermeiden und die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen. Die regelmäßige Unterweisung zu Gefahrenstoffen ist ebenfalls von großer Bedeutung und muss entsprechend dokumentiert werden, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.
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