UVV-Prüfung Fahrzeuge und Lkw
Betrieblich genutzte Fahrzeuge müssen mindestens einmal im Jahr auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden. Das gilt vom Firmenwagen bis zum Lkw. Grundlage ist die DGUV Vorschrift 70. Die Hauptuntersuchung ersetzt diese Prüfung nicht.
Viele Unternehmen wissen nicht, dass auch ein ganz normaler Firmenwagen eine jährliche UVV-Prüfung braucht. Sobald Beschäftigte ein Fahrzeug dienstlich nutzen, ist es ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Das gilt für Pkw, Transporter, Lkw, Anhänger und Sonderfahrzeuge.
Gerade bei Poolfahrzeugen und Dienstwagen, die auch privat gefahren werden, fällt die Prüfung oft durch das Raster. Nach einem Unfall ist dann schwer zu belegen, dass das Fahrzeug sicher war.
Rechtliche Grundlage
Die DGUV Vorschrift 70 „Fahrzeuge“ verlangt, dass Fahrzeuge bei Bedarf, mindestens aber einmal jährlich, durch eine befähigte Person auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden. Die Ergebnisse sind schriftlich festzuhalten und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren.
Die Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO prüft die Verkehrssicherheit für den öffentlichen Straßenverkehr. Die UVV-Prüfung prüft die Arbeitssicherheit, zum Beispiel Ladungssicherung, Aufbauten oder Warnausrüstung. Beides wird oft zusammen erledigt, ist rechtlich aber getrennt.
Prüffrist
Mindestens einmal jährlich. Zusätzlich nach Unfällen, Schäden und wesentlichen Umbauten, etwa einem neuen Aufbau oder einer nachgerüsteten Ladebordwand.
Wer prüfen darf
Prüfen darf eine befähigte Person mit Kenntnissen zu Fahrzeugen, zum Beispiel aus einer Kfz-Werkstatt, von einer Prüforganisation oder aus der eigenen Werkstatt mit entsprechender Qualifikation. Die Verantwortung bleibt bei der Unternehmensleitung. Wie sie Aufgaben wirksam überträgt, steht im Beitrag wer für UVV-Prüfungen verantwortlich ist .
Das wird bei der UVV-Prüfung Fahrzeuge geprüft
- Bremsen und Lenkung
- Wirkung, Spiel und sichtbare Schäden.
- Beleuchtung und Warneinrichtungen
- Scheinwerfer, Blinker, Rundumkennleuchten, Rückfahrwarner.
- Reifen und Räder
- Profiltiefe, Beschädigungen, Radbefestigung.
- Sicherheitsausrüstung
- Verbandkasten, Warndreieck, Warnwesten, bei Lkw Unterlegkeile.
- Ladungssicherung
- Zurrpunkte, Trennwände, Zurrmittel und Rückhaltesysteme im Laderaum.
- Aufbauten und Anbaugeräte
- Ladebordwand, Kran, Kipper, Anhängekupplung, jeweils mit eigener Funktionsprüfung.
- Sitze und Gurte
- Befestigung, Funktion der Gurtschlösser und Aufrollautomatik.
Ladebordwand und Anhänger
Ladebordwände und Anhänger werden bei der Prüfung mit erfasst. Die Ladebordwand ist dabei ein eigenes Hubgerät: Geprüft werden Tragkonstruktion, Hydraulik, Bedienelemente, Sicherungen gegen Absturz und Kennzeichnung der Tragfähigkeit.
Dokumentation
Nach § 14 Absatz 7 BetrSichV werden Art der Prüfung, Prüfumfang, Ergebnis sowie Name und Unterschrift der prüfenden Person aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt. Die elektronische Form ist zulässig. Entscheidend ist, dass jedes Protokoll eindeutig dem richtigen Betriebsmittel zugeordnet ist.
Typische Fehler in der Praxis
- Firmenwagen, die auch privat genutzt werden, fehlen in der Prüfplanung.
- Die HU wird mit der UVV-Prüfung verwechselt.
- Bei Poolfahrzeugen fühlt sich niemand verantwortlich.
- Das Prüfprotokoll liegt im Handschuhfach statt in der zentralen Dokumentation.
Checklisten zum Download
UVV-Prüfung Fahrzeuge mit Software organisieren
In der UVV-Prüfung Software von tagIDeasy hat jedes Betriebsmittel seine Prüfnorm, seine Frist und seine Historie. tagIDeasy erinnert rechtzeitig an fällige Prüfungen, führt per App durch die Checkliste und legt das Prüfprotokoll revisionssicher ab. Festgestellte Mängel gehen direkt als Reparatur weiter, bis sie nachweislich behoben sind.
Rechtsgrundlagen
Die wichtigsten Regelwerke erklärt unsere Übersicht der DGUV Vorschriften, Regeln und Informationen, Fachbegriffe das Glossar Arbeitssicherheit.
- § 14 BetrSichV, Prüfung von Arbeitsmitteln
- DGUV Vorschrift 70, Fahrzeuge
UVV-Prüfung für weitere Betriebsmittel
- UVV-Prüfung Gabelstapler
- UVV-Prüfung Tore
- UVV-Prüfung Hebebühnen
- UVV-Prüfung Leitern
- UVV-Prüfung Regale
- UVV-Prüfung Krane
- UVV-Prüfung Elektrogeräte (DGUV V3)
- UVV-Prüfung PSA gegen Absturz
Grundlagen, Fristen im Überblick und den Ablauf einer Prüfung erklärt der Beitrag UVV-Prüfung: Pflicht, Fristen, Prüfer und Ablauf.
Häufige Fragen zur UVV-Prüfung Fahrzeuge
Braucht ein normaler Firmenwagen eine UVV-Prüfung?
Was gilt für Lkw und Müllfahrzeuge?
Ersetzt die HU die UVV-Prüfung?
Wer prüft das Fahrzeug vor der Fahrt?
Jede Prüffrist im Blick, jeder Nachweis auf Knopfdruck
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