UVV-Prüfung Fahrzeuge und Lkw

Betrieblich genutzte Fahrzeuge müssen mindestens einmal im Jahr auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden. Das gilt vom Firmenwagen bis zum Lkw. Grundlage ist die DGUV Vorschrift 70. Die Hauptuntersuchung ersetzt diese Prüfung nicht.

Viele Unternehmen wissen nicht, dass auch ein ganz normaler Firmenwagen eine jährliche UVV-Prüfung braucht. Sobald Beschäftigte ein Fahrzeug dienstlich nutzen, ist es ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Das gilt für Pkw, Transporter, Lkw, Anhänger und Sonderfahrzeuge.

Gerade bei Poolfahrzeugen und Dienstwagen, die auch privat gefahren werden, fällt die Prüfung oft durch das Raster. Nach einem Unfall ist dann schwer zu belegen, dass das Fahrzeug sicher war.

Rechtliche Grundlage

Die DGUV Vorschrift 70 „Fahrzeuge“ verlangt, dass Fahrzeuge bei Bedarf, mindestens aber einmal jährlich, durch eine befähigte Person auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden. Die Ergebnisse sind schriftlich festzuhalten und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren.

Die Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO prüft die Verkehrssicherheit für den öffentlichen Straßenverkehr. Die UVV-Prüfung prüft die Arbeitssicherheit, zum Beispiel Ladungssicherung, Aufbauten oder Warnausrüstung. Beides wird oft zusammen erledigt, ist rechtlich aber getrennt.

Prüffrist

Mindestens einmal jährlich. Zusätzlich nach Unfällen, Schäden und wesentlichen Umbauten, etwa einem neuen Aufbau oder einer nachgerüsteten Ladebordwand.

Wer prüfen darf

Prüfen darf eine befähigte Person mit Kenntnissen zu Fahrzeugen, zum Beispiel aus einer Kfz-Werkstatt, von einer Prüforganisation oder aus der eigenen Werkstatt mit entsprechender Qualifikation. Die Verantwortung bleibt bei der Unternehmensleitung. Wie sie Aufgaben wirksam überträgt, steht im Beitrag wer für UVV-Prüfungen verantwortlich ist .

Das wird bei der UVV-Prüfung Fahrzeuge geprüft

Bremsen und Lenkung
Wirkung, Spiel und sichtbare Schäden.
Beleuchtung und Warneinrichtungen
Scheinwerfer, Blinker, Rundumkennleuchten, Rückfahrwarner.
Reifen und Räder
Profiltiefe, Beschädigungen, Radbefestigung.
Sicherheitsausrüstung
Verbandkasten, Warndreieck, Warnwesten, bei Lkw Unterlegkeile.
Ladungssicherung
Zurrpunkte, Trennwände, Zurrmittel und Rückhaltesysteme im Laderaum.
Aufbauten und Anbaugeräte
Ladebordwand, Kran, Kipper, Anhängekupplung, jeweils mit eigener Funktionsprüfung.
Sitze und Gurte
Befestigung, Funktion der Gurtschlösser und Aufrollautomatik.

Ladebordwand und Anhänger

Ladebordwände und Anhänger werden bei der Prüfung mit erfasst. Die Ladebordwand ist dabei ein eigenes Hubgerät: Geprüft werden Tragkonstruktion, Hydraulik, Bedienelemente, Sicherungen gegen Absturz und Kennzeichnung der Tragfähigkeit.

Dokumentation

Nach § 14 Absatz 7 BetrSichV werden Art der Prüfung, Prüfumfang, Ergebnis sowie Name und Unterschrift der prüfenden Person aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt. Die elektronische Form ist zulässig. Entscheidend ist, dass jedes Protokoll eindeutig dem richtigen Betriebsmittel zugeordnet ist.

Typische Fehler in der Praxis

  • Firmenwagen, die auch privat genutzt werden, fehlen in der Prüfplanung.
  • Die HU wird mit der UVV-Prüfung verwechselt.
  • Bei Poolfahrzeugen fühlt sich niemand verantwortlich.
  • Das Prüfprotokoll liegt im Handschuhfach statt in der zentralen Dokumentation.

Checklisten zum Download

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Rechtsgrundlagen

Die wichtigsten Regelwerke erklärt unsere Übersicht der DGUV Vorschriften, Regeln und Informationen, Fachbegriffe das Glossar Arbeitssicherheit.

UVV-Prüfung für weitere Betriebsmittel

Grundlagen, Fristen im Überblick und den Ablauf einer Prüfung erklärt der Beitrag UVV-Prüfung: Pflicht, Fristen, Prüfer und Ablauf.

Häufige Fragen zur UVV-Prüfung Fahrzeuge

Braucht ein normaler Firmenwagen eine UVV-Prüfung?
Ja. Jedes Fahrzeug, das Beschäftigte dienstlich nutzen, fällt unter die DGUV Vorschrift 70 und muss mindestens jährlich geprüft werden, auch wenn es zusätzlich privat genutzt wird.
Was gilt für Lkw und Müllfahrzeuge?
Auch für Lkw gilt die jährliche UVV-Prüfung nach DGUV Vorschrift 70. Aufbauten wie Ladebordwand, Ladekran, Schüttung oder Pressaufbau werden zusätzlich geprüft, teils nach eigenen Vorschriften und Herstellerangaben. Deshalb lohnt es sich, jeden Aufbau als eigenes Betriebsmittel mit eigener Frist zu führen.
Ersetzt die HU die UVV-Prüfung?
Nein. Die Hauptuntersuchung prüft die Verkehrssicherheit nach Straßenverkehrsrecht, die UVV-Prüfung die Arbeitssicherheit nach DGUV Vorschrift 70. Viele Werkstätten bieten beides im selben Termin an.
Wer prüft das Fahrzeug vor der Fahrt?
Die fahrende Person kontrolliert vor Fahrtantritt die wichtigsten Einrichtungen wie Bremsen, Beleuchtung und Reifen und meldet Mängel. Das ersetzt nicht die jährliche Prüfung durch eine befähigte Person.

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