UVV-Prüfung Krane

Krane müssen vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und danach mindestens einmal im Jahr von einer sachkundigen Person geprüft werden. Die Ergebnisse gehören ins Kranprüfbuch. Grundlage ist die DGUV Vorschrift 52.

Brückenkrane, Portalkrane, Säulen- und Wandschwenkkrane: Wo Lasten gehoben werden, sind die Folgen eines Versagens besonders schwer. Deshalb sind die Prüfpflichten für Krane klar geregelt und werden bei Begehungen besonders genau angesehen.

Rechtliche Grundlage

Die DGUV Vorschrift 52 „Krane“ verlangt Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und wiederkehrend mindestens einmal jährlich durch eine sachkundige Person. Die Ergebnisse werden im Kranprüfbuch festgehalten.

Für bestimmte Kranarten schreibt der DGUV Grundsatz 309-001 zusätzlich Prüfungen durch Prüfsachverständige vor, etwa alle vier Jahre und ab dem 13. Betriebsjahr jährlich. Welche Regel für einen Kran gilt, hängt von Bauart und Einsatz ab.

Prüffrist

Mindestens einmal jährlich durch eine sachkundige Person. Für bestimmte Kranarten zusätzlich Prüfungen durch Prüfsachverständige nach DGUV Grundsatz 309-001.

Wer prüfen darf

Die jährliche Prüfung übernimmt eine sachkundige Person für Krane. Die zusätzlichen Prüfungen durch Prüfsachverständige führen dafür ermächtigte Stellen durch. Die Verantwortung bleibt bei der Unternehmensleitung. Wie sie Aufgaben wirksam überträgt, steht im Beitrag wer für UVV-Prüfungen verantwortlich ist .

Das wird bei der UVV-Prüfung Krane geprüft

Tragwerk
Risse, Verformungen, Korrosion, Schweißnähte und Schraubverbindungen.
Seile, Ketten und Haken
Verschleiß, Drahtbrüche, Längung, Hakenmaul und Hakensicherung.
Bremsen
Hub-, Katz- und Fahrwerksbremsen auf Wirkung.
Sicherheitseinrichtungen
Endschalter, Überlastsicherung, Not-Halt und Puffer.
Steuerung und Elektrik
Bediengeräte, Funksteuerung und Kennzeichnung der Bewegungsrichtungen.
Kennzeichnung
Tragfähigkeitsangaben am Kran und an der Unterflasche.

Dokumentation

Nach § 14 Absatz 7 BetrSichV werden Art der Prüfung, Prüfumfang, Ergebnis sowie Name und Unterschrift der prüfenden Person aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt. Die elektronische Form ist zulässig. Entscheidend ist, dass jedes Protokoll eindeutig dem richtigen Betriebsmittel zugeordnet ist.

Welche Prüfungen nötig sind und in welchen Abständen, legt die Gefährdungsbeurteilung fest. Typische Gefährdungen und Maßnahmen finden Sie unter Gefährdungsbeurteilung Kran.

Typische Fehler in der Praxis

  • Das Kranprüfbuch ist unvollständig oder nicht auffindbar.
  • Anschlagmittel werden nicht mitgeprüft, obwohl sie eine eigene jährliche Prüfpflicht haben.
  • Die zusätzliche Prüfung durch Sachverständige wird übersehen.

Checklisten zum Download

UVV-Prüfung Krane mit Software organisieren

In der UVV-Prüfung Software von tagIDeasy hat jedes Betriebsmittel seine Prüfnorm, seine Frist und seine Historie. tagIDeasy erinnert rechtzeitig an fällige Prüfungen, führt per App durch die Checkliste und legt das Prüfprotokoll revisionssicher ab. Festgestellte Mängel gehen direkt als Reparatur weiter, bis sie nachweislich behoben sind.

Rechtsgrundlagen

Die wichtigsten Regelwerke erklärt unsere Übersicht der DGUV Vorschriften, Regeln und Informationen, Fachbegriffe das Glossar Arbeitssicherheit.

UVV-Prüfung für weitere Betriebsmittel

Grundlagen, Fristen im Überblick und den Ablauf einer Prüfung erklärt der Beitrag UVV-Prüfung: Pflicht, Fristen, Prüfer und Ablauf.

Häufige Fragen zur UVV-Prüfung Krane

Wie oft muss ein Kran geprüft werden?
Mindestens einmal jährlich durch eine sachkundige Person nach DGUV Vorschrift 52. Für bestimmte Kranarten kommen Prüfungen durch Prüfsachverständige hinzu.
Ist ein Kranprüfbuch Pflicht?
Ja. Die Ergebnisse der Prüfungen werden im Kranprüfbuch festgehalten. Es kann auch digital geführt werden, wenn alle Angaben vollständig und dem Kran eindeutig zugeordnet sind.

Jede Prüffrist im Blick, jeder Nachweis auf Knopfdruck

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