Was ist eine UVV-Prüfung?
UVV steht für Unfallverhütungsvorschrift. Unfallverhütungsvorschriften erlassen die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen für ihre Mitgliedsbetriebe. Die Mustertexte dafür erstellt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), deshalb heißen sie heute DGUV Vorschriften. Für die Betriebe sind sie verbindlich.
Als UVV-Prüfung bezeichnet man in der Praxis jede wiederkehrende Sicherheitsprüfung eines Betriebsmittels: den Stapler, das Firmenfahrzeug, die Leiter, das Regal, das Rolltor oder den Kran. Geprüft wird, ob das Betriebsmittel noch sicher benutzt werden kann. Der Begriff stammt aus einer Zeit, in der die Prüfpflichten fast ausschließlich in den Unfallverhütungsvorschriften standen. Rechtlich spricht man heute meist von der wiederkehrenden Prüfung von Arbeitsmitteln nach der Betriebssicherheitsverordnung. Gemeint ist dasselbe.
Rechtliche Grundlage: BetrSichV und DGUV Vorschriften
Zwei Regelwerke greifen ineinander.
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist staatliches Recht. Nach § 3 Abs. 6 BetrSichV legt das Unternehmen in der Gefährdungsbeurteilung fest, welche Arbeitsmittel wie, in welchem Umfang und in welchen Fristen geprüft werden. § 14 BetrSichV verlangt, dass Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, wiederkehrend von einer befähigten Person geprüft werden. Das gilt für fast alles, was im Betrieb benutzt wird und sich abnutzt.
Die DGUV Vorschriften konkretisieren das für bestimmte Betriebsmittel und nennen oft feste Mindestfristen. Beispiele:
- DGUV Vorschrift 3: elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- DGUV Vorschrift 52: Krane
- DGUV Vorschrift 54: Winden, Hub- und Zuggeräte
- DGUV Vorschrift 68: Flurförderzeuge wie Gabelstapler
- DGUV Vorschrift 70: Fahrzeuge
Dazu kommen DGUV Regeln und Informationen, etwa die DGUV Regel 109-017 für Anschlagmittel oder die DGUV Information 208-016 für Leitern und Tritte. Sie sind keine Vorschriften im engeren Sinn, beschreiben aber den Stand der Technik. Wer sich daran hält, ist auf der sicheren Seite. Eine Übersicht der wichtigsten Regelwerke finden Sie in unseren DGUV Vorschriften im Überblick.
Welche Betriebsmittel müssen geprüft werden?
Grundsätzlich jedes Betriebsmittel, bei dem Verschleiß, Beschädigung oder Fehlbedienung zu einer Gefährdung führen kann. In den meisten Betrieben sind das:
- Flurförderzeuge: Gabelstapler, Hubwagen, Mitgängergeräte
- Fahrzeuge: Pkw, Transporter, Lkw, Anhänger, Ladebordwände
- Hebezeuge und Anschlagmittel: Krane, Hebebühnen, Kettenzüge, Seile, Hebebänder, Rundschlingen
- Leitern und Tritte, ortsfeste Steigleitern
- Lagereinrichtungen: Regale nach DIN EN 15635
- Kraftbetätigte Türen und Tore
- Elektrische Betriebsmittel: ortsveränderliche Geräte, Maschinen, ortsfeste Anlagen
- Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz: Gurte, Verbindungsmittel, Höhensicherungsgeräte
Welche Punkte bei einer UVV-Prüfung im Einzelnen kontrolliert werden, hängt vom Betriebsmittel ab. Für viele davon finden Sie fertige Prüfprotokolle und Checklisten für UVV-Prüfungen zum Download.
Prüffristen: Wie oft ist eine UVV-Prüfung fällig?
Eine einheitliche Frist gibt es nicht. Maßgeblich ist die Gefährdungsbeurteilung. Für viele Betriebsmittel nennen die Regelwerke aber Mindestfristen oder Richtwerte:
| Betriebsmittel | Frist | Grundlage |
|---|---|---|
| Gabelstapler und andere Flurförderzeuge | mindestens jährlich | DGUV Vorschrift 68 |
| Fahrzeuge und Lkw | mindestens jährlich | DGUV Vorschrift 70 |
| Krane | mindestens jährlich | DGUV Vorschrift 52 |
| Anschlagmittel | mindestens jährlich | DGUV Regel 109-017 |
| Hebebühnen | mindestens jährlich | DGUV Regel 100-500 |
| PSA gegen Absturz | mindestens jährlich | DGUV Regel 112-198 |
| Regale | mindestens jährlich | DIN EN 15635 |
| Kraftbetätigte Türen und Tore | mindestens jährlich | ASR A1.7 |
| Leitern und Tritte | nach Gefährdungsbeurteilung, in der Praxis meist jährlich | DGUV Information 208-016 |
| Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel | Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate, in Büros je nach Fehlerquote bis 24 Monate | DGUV Vorschrift 3 |
| Ortsfeste elektrische Anlagen | 4 Jahre | DGUV Vorschrift 3 |
Das sind Untergrenzen. Wird ein Betriebsmittel stark beansprucht, im Freien eingesetzt oder häufig bewegt, kann die Gefährdungsbeurteilung kürzere Fristen verlangen. Prüfpunkte und Besonderheiten je Betriebsmittel finden Sie über die Links in der Tabelle. Zusätzlich zur regulären Frist wird eine Prüfung fällig nach Schäden, nach außergewöhnlichen Ereignissen und nach Instandsetzungen, die die Sicherheit beeinflussen können. Wie diese Übergabe zwischen Werkstatt und Arbeitssicherheit sauber läuft, beschreiben wir im Beitrag zur Übergabe zwischen Instandhaltung und Arbeitssicherheit.
Wer darf eine UVV-Prüfung durchführen?
Prüfen darf eine befähigte Person im Sinne von § 2 Abs. 6 BetrSichV. Das ist, wer durch Berufsausbildung, Berufserfahrung und eine zeitnahe berufliche Tätigkeit die nötigen Fachkenntnisse für genau diese Prüfung hat. Die Anforderungen konkretisiert die TRBS 1203. In älteren DGUV Texten heißt dieselbe Rolle noch Sachkundiger.
Eine befähigte Person kann im eigenen Betrieb beschäftigt sein. Viele Unternehmen qualifizieren dafür Beschäftigte aus der Werkstatt oder der Haustechnik. Die Alternative ist ein externer Prüfdienstleister. Für bestimmte überwachungsbedürftige Anlagen wie Aufzüge oder Druckanlagen schreibt die BetrSichV dagegen eine zugelassene Überwachungsstelle vor, etwa TÜV oder DEKRA.
Die Verantwortung für die Prüfung bleibt in jedem Fall bei der Unternehmensleitung. Sie kann Aufgaben schriftlich übertragen, die Aufsichtspflicht aber nicht. Wie diese Übertragung von Unternehmerpflichten rechtssicher aussieht, erklären wir in einem eigenen Beitrag.
Ablauf einer UVV-Prüfung
Eine UVV-Prüfung folgt fast immer demselben Muster, egal ob Leiter oder Kran.
- Vorbereitung: Die befähigte Person hält die Herstellerangaben, die letzte Prüfung und die passende Checkliste bereit.
- Sichtprüfung: Äußere Schäden, Verformungen, Risse, Korrosion, Verschleiß, fehlende Kennzeichnung.
- Funktionsprüfung: Arbeiten Bremsen, Sicherungen, Verriegelungen und Not-Aus wie vorgesehen?
- Messungen, wenn gefordert: Bei elektrischen Betriebsmitteln zum Beispiel Schutzleiterwiderstand und Isolationswiderstand, bei Ketten die Längung.
- Bewertung: Ist das Betriebsmittel sicher? Mit oder ohne Auflagen? Oder muss es sofort gesperrt werden?
- Dokumentation: Das Ergebnis kommt ins Prüfprotokoll, bei bestandener Prüfung erhält das Betriebsmittel eine Prüfplakette mit dem nächsten Termin.
- Mängelbehebung: Festgestellte Mängel werden als Reparatur beauftragt. Erst nach der Behebung und gegebenenfalls einer erneuten Prüfung geht das Betriebsmittel wieder in den Einsatz.
Ein Beispiel ist die Leiter. Zuerst die Sichtprüfung: Sind Holme verbogen, Sprossen oder Stufen beschädigt, fehlen Fußkappen? Dann die Funktionsprüfung von Gelenken, Spreizsicherung und Verriegelung. Zum Schluss die Standsicherheit. Ist alles in Ordnung, bekommt die Leiter die neue Plakette.
Was muss im Prüfprotokoll stehen?
§ 14 Abs. 7 BetrSichV legt fest, was aufgezeichnet werden muss:
- Art der Prüfung
- Prüfumfang
- Ergebnis der Prüfung
- Name und Unterschrift der befähigten Person, bei rein elektronischer Dokumentation eine elektronische Signatur
Die Aufzeichnungen müssen mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden. In der Praxis lohnt es sich, die gesamte Historie eines Betriebsmittels aufzuheben. Nach einem Unfall ist genau diese Historie das Erste, wonach gefragt wird. Wie die digitale Unterschrift unter einem Prüfzeugnis rechtssicher funktioniert, zeigt unser Whitepaper zur digitalen Unterschrift.
Das Prüfbuch ist dabei keine Pflicht für jedes Betriebsmittel. Für Krane zum Beispiel ist es vorgeschrieben. Für die meisten anderen Betriebsmittel reicht ein Prüfprotokoll je Prüfung, solange es zum richtigen Betriebsmittel zugeordnet werden kann. Deshalb steht am Anfang jeder Prüforganisation die eindeutige Kennzeichnung der Betriebsmittel.
Wer kontrolliert die UVV-Prüfung?
Kontrolliert wird von zwei Seiten. Die Aufsichtspersonen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen besuchen die Betriebe und lassen sich die Nachweise zeigen. Die staatlichen Arbeitsschutzbehörden, je nach Bundesland Gewerbeaufsicht oder Amt für Arbeitsschutz, überwachen die Einhaltung der BetrSichV. Beide Stellen können auch unangekündigt kommen.
Am wichtigsten wird die Dokumentation nach einem Unfall. Dann prüfen die Berufsgenossenschaft und gegebenenfalls die Staatsanwaltschaft, ob das Betriebsmittel fristgerecht geprüft war. Fehlt der Nachweis, drohen Bußgelder, Regressforderungen der Berufsgenossenschaft und im schlimmsten Fall strafrechtliche Folgen für die Verantwortlichen. Was im Einzelnen passieren kann, beschreibt der Beitrag zu den Folgen einer fehlerhaften UVV-Prüfung.
Typische Fehler in der Praxis
Die meisten Probleme entstehen nicht bei der Prüfung selbst, sondern in der Organisation drumherum.
- Fristen in Excel oder im Kalender einer Person. Ist sie krank oder im Urlaub, läuft die Frist ab, ohne dass es jemand merkt.
- Unvollständiger Bestand. Was nicht erfasst ist, wird nicht geprüft. Neu angeschaffte Geräte und Mietgeräte fallen besonders oft durch das Raster.
- Protokolle ohne Zuordnung. Ein Stapel Prüfprotokolle nützt wenig, wenn unklar ist, welcher Stapler gemeint war.
- Mängel ohne Nachverfolgung. Der Mangel steht im Protokoll, die Reparatur ist nie passiert, das Betriebsmittel ist weiter im Einsatz.
- Unklare Zuständigkeit. Niemand wurde schriftlich beauftragt, also fühlt sich niemand verantwortlich.
UVV-Prüfung digital organisieren
Ab ein paar Dutzend Betriebsmitteln wird die Organisation zur eigentlichen Aufgabe. Eine Software für die UVV-Prüfung löst genau diese Punkte: Jedes Betriebsmittel ist einmal erfasst und eindeutig gekennzeichnet. Die Prüffristen berechnet die Software aus der Prüfnorm und erinnert rechtzeitig. Geprüft wird per App direkt am Betriebsmittel, entlang der hinterlegten Checkliste. Das Prüfprotokoll landet revisionssicher in der Historie, Mängel werden direkt zur Reparatur. Und bei der nächsten Begehung liegt jeder Nachweis in Sekunden vor.
tagIDeasy verbindet die UVV-Prüfung dabei mit der Gefährdungsbeurteilung, der Wartung und den Unterweisungen am selben Bestand. So entsteht aus vielen Einzelpflichten eine Organisation, die auch ohne eigene EHS-Abteilung funktioniert.
Häufige Fragen zur UVV-Prüfung
Ist die UVV-Prüfung gesetzlich vorgeschrieben?
Ja. Die Pflicht ergibt sich aus § 14 BetrSichV und aus den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften. Sie gilt für jedes Unternehmen, das Beschäftigte hat und prüfpflichtige Betriebsmittel einsetzt.
Was kostet eine UVV-Prüfung?
Das hängt vom Betriebsmittel und davon ab, ob intern oder extern geprüft wird. Externe Prüfdienstleister rechnen meist pro Stück oder nach Zeitaufwand ab. Interne Prüfungen kosten vor allem die Qualifizierung der befähigten Person und deren Arbeitszeit. Den größten versteckten Kostenblock bildet oft die Organisation: Termine planen, Protokolle ablegen, Mängel nachhalten.
Was passiert, wenn die UVV-Prüfung abgelaufen ist?
Das Betriebsmittel darf streng genommen nicht mehr benutzt werden, bis es geprüft ist. Kommt es in dieser Zeit zu einem Unfall, wird der fehlende Nachweis zum zentralen Problem für die Verantwortlichen.
Darf ich die UVV-Prüfung selbst durchführen?
Ja, wenn Sie die Voraussetzungen einer befähigten Person für das jeweilige Betriebsmittel erfüllen. Für die meisten Betriebsmittel gibt es dafür Lehrgänge bei Berufsgenossenschaften und Schulungsanbietern.