UVV-Prüfung Regale

Lagerregale müssen mindestens einmal im Jahr von einer befähigten Person inspiziert werden. Dazwischen kontrolliert die für die Regale verantwortliche Person regelmäßig auf Schäden. Grundlage sind die DIN EN 15635 und die DGUV Regel 108-007.

Ein Anfahrschaden an einer Regalstütze ist schnell passiert und oft kaum sichtbar. Bleibt er unbemerkt, kann das Regal unter Last versagen. Die Regalprüfung soll solche Schäden früh erkennen und bewerten.

Rechtliche Grundlage

Die Prüfpflicht folgt aus § 14 BetrSichV. Die DGUV Regel 108-007 „Lagereinrichtungen und -geräte“ und die Norm DIN EN 15635 beschreiben den Stand der Technik. Danach werden Regale mindestens alle zwölf Monate von einer befähigten Person inspiziert.

Die DIN EN 15635 sieht außerdem eine verantwortliche Person für die Sicherheit der Lagereinrichtungen vor. Sie führt regelmäßige Sichtkontrollen durch und veranlasst Maßnahmen bei Schäden.

Prüffrist

Mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person. Zusätzlich regelmäßige Sichtkontrollen in festgelegten Abständen, in stark genutzten Lagern oft wöchentlich.

Wer prüfen darf

Die jährliche Inspektion übernimmt eine befähigte Person, oft als Regalinspektorin oder Regalinspektor ausgebildet. Die laufenden Sichtkontrollen macht die im Betrieb benannte verantwortliche Person. Die Verantwortung bleibt bei der Unternehmensleitung. Wie sie Aufgaben wirksam überträgt, steht im Beitrag wer für UVV-Prüfungen verantwortlich ist .

Das wird bei der UVV-Prüfung Regale geprüft

Stützen und Rahmen
Anfahrschäden, Verformungen und Lotabweichungen.
Traversen
Durchbiegung, Beschädigungen und vorhandene Traversensicherungen.
Verankerung
Bodenverankerung und Fußplatten.
Anfahrschutz
Vorhanden, unbeschädigt und wirksam.
Belastungsschilder
Vorhanden, lesbar und passend zur tatsächlichen Beladung.
Durchschubsicherung
Vorhanden, wo Lasten nach hinten herausgeschoben werden können.

Schadensklassen nach DIN EN 15635

Gefundene Schäden werden in drei Stufen eingeordnet. Grün bedeutet beobachten, der Schaden liegt unter der zulässigen Grenze. Gelb bedeutet, das Fach nicht wieder beladen und den Schaden zeitnah beheben. Rot bedeutet, den Bereich sofort entlasten und sperren.

Dokumentation

Nach § 14 Absatz 7 BetrSichV werden Art der Prüfung, Prüfumfang, Ergebnis sowie Name und Unterschrift der prüfenden Person aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt. Die elektronische Form ist zulässig. Entscheidend ist, dass jedes Protokoll eindeutig dem richtigen Betriebsmittel zugeordnet ist.

Welche Prüfungen nötig sind und in welchen Abständen, legt die Gefährdungsbeurteilung fest. Typische Gefährdungen und Maßnahmen finden Sie unter Gefährdungsbeurteilung Lager.

Typische Fehler in der Praxis

  • Es ist keine verantwortliche Person für die Regale benannt.
  • Anfahrschäden werden nicht gemeldet, weil niemand Ärger will.
  • Belastungsschilder fehlen oder passen nach einem Umbau nicht mehr.

UVV-Prüfung Regale mit Software organisieren

In der UVV-Prüfung Software von tagIDeasy hat jedes Betriebsmittel seine Prüfnorm, seine Frist und seine Historie. tagIDeasy erinnert rechtzeitig an fällige Prüfungen, führt per App durch die Checkliste und legt das Prüfprotokoll revisionssicher ab. Festgestellte Mängel gehen direkt als Reparatur weiter, bis sie nachweislich behoben sind.

Rechtsgrundlagen

Die wichtigsten Regelwerke erklärt unsere Übersicht der DGUV Vorschriften, Regeln und Informationen, Fachbegriffe das Glossar Arbeitssicherheit.

UVV-Prüfung für weitere Betriebsmittel

Grundlagen, Fristen im Überblick und den Ablauf einer Prüfung erklärt der Beitrag UVV-Prüfung: Pflicht, Fristen, Prüfer und Ablauf.

Häufige Fragen zur UVV-Prüfung Regale

Wie oft müssen Regale geprüft werden?
Mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person nach DIN EN 15635. Dazwischen regelmäßige Sichtkontrollen durch die im Betrieb benannte verantwortliche Person.
Gilt die Prüfpflicht auch für Fachbodenregale?
Ja, Regale sind Arbeitsmittel und müssen nach § 14 BetrSichV geprüft werden. Umfang und Frist richten sich nach Bauart, Beanspruchung und Gefährdungsbeurteilung.

Jede Prüffrist im Blick, jeder Nachweis auf Knopfdruck

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